Privat oder von einem Händler, Neu- oder Gebrauchtwagen – der Kauf eines neuen Autos ist immer ein großer Schritt und sollte gründlich vorbereitet sein. Worauf es beim Autokauf wirklich zu achten gilt, welche Besonderheiten beim Gebrauchtwagenkauf wichtig sind und viele weitere Autokauf-Tipps zeigt kredite.com in diesem Ratgeber.
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Vor dem Autokauf
Bevor es an den eigentlichen Autokauf geht, gilt es einige Punkte vorab zu klären. So fallen später nicht nur die Vertrags- und Preisverhandlungen, sondern auch die Kommunikation mit dem Verkäufer und gezieltes Nachfragen nach allen relevanten Informationen viel leichter.
Als erstes muss natürlich die Wahl auf ein Automodell fallen, das für den Kauf infrage kommt. Schließlich unterscheiden sich verschiedene Fahrzeugmodelle nicht nur in ihrem Anschaffungspreis, sondern beispielsweise auch in ihren verbrauchs- und versicherungsbasierten Kosten. Eine bereits im Vorfeld getroffene Entscheidung darüber, was der neue Traumwagen maximal kosten darf, erleichtert den späteren Autokauf.
Grundlegendes zum Autokauf
Steht einmal fest, wie der Traumwagen in etwa aussieht und was er maximal kosten darf, sollten noch einige andere grundlegende Fragen geklärt werden:
Gebrauchtwagen oder Neuwagen?
Besonders wichtig ist die Frage, ob es beim Autokauf um den Kauf eines Neu- oder eines Gebrauchtwagens gehen soll. Wer sich für einen Gebrauchtwagen entscheidet, hat oft die Möglichkeit, sein Traumauto zu einem günstigeren Preis zu erstehen. Beim Kauf eines Neuwagens hingegen besteht die Möglichkeit, den Wagen durch besondere Ausstattungsextras zu personalisieren.
Privatkauf oder beim Händler
Nicht jeder Traumwagen stammt aus dem Autohaus. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass neue Auto von privat oder sogar im Ausland zu kaufen. Entscheiden sich Autokäufer gegen den Kauf bei einem Händler, muss insbesondere auf die Ausgestaltung des Kaufvertrages und auf Formalitäten im Falle eines Auslandsimports genau geachtet werden.
Finanzierungsfragen
Bevor es an den eigentlichen Autokauf geht, ist außerdem zu klären, wie das Auto später bezahlt wird. Neben der Möglichkeit einer Barzahlung sollten auch die einer Finanzierung und des Leasings bedacht werden.
Der Vorteil einer Barzahlung ist, dass Sie einen Barzahlerrabatt (bis zu 20% des Kaufpreises) aushandeln können. In der Regel lohnt es sich daher fast immer einen Kredit zur Finanzierung des Autos bei einer “externen” Bank aufzunehmen. Zwar bieten viele Autohäuser auch eine bequeme Finanzierung direkt über eine kooperierende Bank an. Hierbei ist zu beachten, dass Sie als Kunde mit der Finanzierung über das Autohaus keine Vergleichsmöglichkeit von verschiedenen Banken haben und kein Barzahlerrabatt möglich ist. Daher ist ein Kredit, den Sie über kredite.com vergleichen und abschließen können in den meisten Fällen die günstigere Variante.
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Checkliste Gebrauchtwagenkauf
Geht es um den Kauf eines Gebrauchtwagens, sollten beim späteren Kauf insbesondere folgende Fragen mit „Ja“ beantwortet werden:
- Macht der Verkäufer einen vertrauenswürdigen Eindruck? Ist er im Fahrzeugbrief als Besitzer eingetragen (oder besitzt eine Verkaufsvollmacht)? Beantwortet er Fragen direkt und ohne abzulenken?
- Ist eine Probefahrt bei Tageslicht und gutem Wetter möglich?
- Springt das Fahrzeug ohne Probleme an, gibt es keine merkwürdigen Geräusche von sich und lässt das Getriebe leichtes, lautloses Schalten zu?
- Behält das Fahrzeug die Spur und reagiert zügig auf Lenkeinschläge?
- Funktionieren die Bremsen zuverlässig? Erfüllen die Stoßdämpfer ihren Zweck und sind die Reifen in gutem Zustand?
- Leuchten keine Warnleuchten auf, befindet sich beim Öffnen kein tropfendes Öl unter der Motorhaube und passen die Kilometerstandangaben zu den Fahrzeugunterlagen?
- Weist der Wagen keine Dellen, Unebenheiten oder andere Unfallspuren auf?
- Ist ein Reserverad vorhanden und sind die Felgen in einem guten Zustand?
- Ist der Wagen scheckheftgepflegt und sind alle Wartungsarbeiten ordentlich dokumentiert?
Checkliste Autokauf (Neuwagen)
Geht es hingegen um den Kauf eines Neuwagens, sollten beim Kauf insbesondere diese Punkte Beachtung finden:
- Ist die Entscheidung für ein bestimmtes Modell endgültig gefallen und steht fest, wie der Wagen finanziert werden soll?
- Welche Extras werden wirklich gewünscht und ist die Preisdifferenz zum Standardmodell gerechtfertigt?
- Verfügt der Wagen über genügend Platz und ist bequemes Ein- und Aussteigen möglich?
- Während der Probefahrt sind keine Mängel ersichtlich und das Fahrgefühl ist auch auf einer längeren Strecke gut?
- Mögliche Rabatte, Finanzierungmöglichkeiten und anfallende Gebühren sind mit dem Händler besprochen?
- Das Fahrzeug wurde inklusive aller Papiere übergeben?
Der Autokauf Schritt für Schritt
Damit es mit dem Kauf eines neuen Wagens reibungslos klappt, ist es empfehlenswert, nach diesem beispielhaften Autokauf-Ablauf vorzugehen.
Probefahrt
Ist die Entscheidung für ein bestimmtes Fahrzeug gefallen und sind Preisangebote verglichen worden, sollte eine Probefahrt mit dem Autoverkäufer vereinbart werden. Idealerweise sollte diese bei schönem Wetter und am Tage stattfinden. So besteht die Möglichkeit, Mängel oder Unzulänglichkeiten direkt bei der Probefahrt zu erkennen.
Das zugelassene Fahrzeug sollte während der Probefahrt vom späteren Käufer selbst gefahren werden. So kann er sich einen Eindruck von Auto und Fahrgefühl machen.
Wichtig ist außerdem: Vor der Probefahrt sollte eine Vereinbarung zur Handhabung eventueller Schadensersatzansprüche getroffen werden. Kommt es während der Probefahrt nämlich zu einem Unfall, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers nur für Schäden Dritter ein. Eventuelle Schäden am Pkw selbst sind hingegen nicht versichert. Einfacher ist die Situation hingegen, wenn der Verkäufer über eine Vollkaskoversicherung verfügt. Diese deckt im Ernstfall auch die Probefahrt-Schäden ab.
Fahrzeugcheck
Vor dem endgültigen Kauf ist unbedingt der Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Dabei ist insbesondere auf Folgendes zu achten:
- Einträge der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Keine Mängel oder Unfallschäden am Fahrzeug
- Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere
- Vorhandensein von Scheckheft sowie Bedienungsanleitung und Eintragung aller Inspektionen
- Keine Unfallspuren, Rost oder Lackschäden an der Karosserie
- Öl, Bremsflüssigkeit sowie Kühlflüssigkeit sollten korrekt eingefüllt sein
- Elektrische Teile wie Spiegel, Fensterheber, Schiebedach, und Scheibenwischer müssen korrekt funktionieren
- Der Kilometerstand muss mit dem Gesamteindruck des Wagens übereinstimmen
Preisverhandlung
Sind Probefahrt und Fahrzeugcheck positiv verlaufen, kann es an das Aushandeln des Kaufpreises gehen. Hierbei ist es sinnvoll, folgende Tipps zu beachten:
- Bereits vor den Verhandlungen sollte der angemessene Preis des Wunschfahrzeugs ermittelt und ein Maximalbudget festgelegt werden.
- Es ist hilfreich, sich vorab über Schwächen des Wunschautos zu informieren und diese im Rahmen der Preisverhandlungen (preismindernd) zu erwähnen.
- Preisverhandlungen sollten ehrlich, gleichzeitig aber auch objektiv und sachlich geführt werden.
- Das erste Preisangebot sollte etwa 25 Prozent unter dem eigentlichen Verkaufspreis angelegt sein.
- Ist es dem Verkäufer schon längere Zeit nicht gelungen, das Fahrzeug zu verkaufen, ist ein größeres Entgegenkommen beim Preis wahrscheinlich.
- Ist das erhaltene Preisangebot zufriedenstellend, ist es sinnvoll, das Angebot anzunehmen, anstatt den Preis noch weiter drücken zu wollen.
- Einen Vertrag aus Ungeduld voreilig abzuschließen, ist nie ratsam.
Kaufvertrag
Geht es an den Abschluss des Kaufvertrages, ist gerade bei einem Privatkauf die Verwendung eines Muster-Kaufvertrags aus dem Internet üblich. Prinzipiell ist bei einem Auto-Kaufvertrag jedoch auf Folgendes zu achten:
- Die Daten von Verkäufer und Käufer müssen korrekt aufgeführt sein. Sie sollten mit dem jeweiligen Personalausweis abgeglichen sein.
- In der Vertragsurkunde müssen Fahrzeugdaten wie Fahrzeugtyp, Fahrzeughersteller, Identifizierungsnummer, Kilometerstand, Fahrzeugbriefnummer, bisherige Kennzeichen, Erstzulassungsdatum, eventuelle Sonderausstattung sowie TÜV- und AU-Termine aufgeführt sein.
- Falls vorhanden, sollten Mängel sowie Unfallschäden genau benannt werden.
- Eventuell ausgetauschte Fahrzeugteile müssen vermerkt sein.
- Kaufpreis und Ummeldepflicht des Käufers müssen ausdrücklich genannt sein. Der Käufer bestätigt durch den Vertrag üblicherweise außerdem, dass er sämtliche Schlüssel, TÜV-Berichte und Papiere erhalten hat und den Wagen innerhalb einer Woche ummeldet.
- Durch eine Unterschrift wird der Vertrag von Käufer und Verkäufer bestätigt. Ist der Verkäufer nicht Fahrzeugeigentümer, muss er eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorlegen.
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Nach dem Autokauf
Auch nach dem Autokauf gibt es noch einige wichtige Punkte zu beachten. Das gilt insbesondere in Bezug auf Zulassung und Versicherung des Wagens. Außerdem können vereinzelt auch Fragen nach eventuellen Rückgabemöglichkeiten nach dem Autokauf auftreten.
Rückgaberecht nach dem Kauf
Entspricht das gekaufte Fahrzeug im Nachhinein nicht den Käufervorstellungen, kommt oft die Frage nach einem Rückgaberecht zur Sprache. Allerdings besteht eine Rückgabemöglichkeit viel seltener, als von vielen Verbrauchern angenommen. Insbesondere besteht gerade dann, wenn das Fahrzeug dem Käufer im Nachhinein doch nicht gefällt, kein Rückgaberecht. Dabei ist es unerheblich, ob der Wagen von einer Privatperson oder einem Händler gekauft worden ist.
Anders sieht es hingegen aus, wenn das gekaufte Fahrzeug bereits bei der Übergabe einen Mangel aufweist oder versprochene Eigenschaften (z.B. ein Tempomat) nicht vorhanden sind. Ist das der Fall, ist der Käufer dazu berechtigt, von einem gewerblichen Händler Nachbesserung oder Austausch des Fahrzeugs zu verlangen. Erst wenn die Nachbesserung anschließend dreimal fehlschlägt, ist eine Berechtigung des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag und zur Rückgabe des Autos gegeben.
Ist hingegen der von einer Privatperson gekaufte Wagen mangelhaft, ist der Käufer prinzipiell ebenfalls dazu berechtigt, eine Nachbesserung zu verlangen. In den allermeisten Fällen wird eine Haftung für sogenannte Sachmängel allerdings vertraglich zwischen Käufer und Verkäufer ausgeschlossen. Ist das der Fall, ist der Käufer auch bei Mangelhaftigkeit des Wagens nicht dazu berechtigt, eine Reparatur zu verlangen. Eine Rückgabemöglichkeit ergibt sich hier nur dann, wenn der Verkäufer Mängel am Wagen arglistig verschwiegen hat.
Zulassung
Ist das neue Auto einmal gekauft, ist es bei der Zulassungsstelle des Wohnortes anzumelden. Mithilfe einer Zulassungsvollmacht ist es möglich, diese Aufgabe auf eine andere Person zu übertragen. Für eine Zulassung wird Folgendes benötigt:
- Ausweisdokument (und eventuell Vollmacht)
- Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Prüfbescheinigungen (HU- und AU-)
Versicherung
Nach dem Autokauf ist der neue Wagen selbstverständlich zu versichern. Welche Beiträge dabei für die Kfz-Versicherung anfallen, hängt von Modell und Fahrzeugtyp ab. Sinnvoll ist es darum, die zu erwartenden Versicherungskosten schon bei der Auswahl des Wunschfahrzeugs zu berücksichtigen.
Zu bedenken ist außerdem: Wurde der gekaufte Gebrauchtwagen nicht abgemeldet, geht die Kfz-Versicherung des Verkäufers auf den Käufer über. Es ist jedoch möglich, nach dem Kauf von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, um die Versicherung zu wechseln.
Zusammengefasst
Der Kauf eines neuen Autos will wohlüberlegt sein. Zu bedenken sind neben Wunschmarke und Modell selbstverständlich die laufenden Kosten für Verbrauch und Versicherung, die das Traumauto mit sich bringt. Steht jedoch einmal fest, wie genau der Traumwagen aussieht und wie er finanziert werden soll, hilft die Überprüfung des Fahrzeuges mithilfe der oben genannten Autokauf-Checklisten dabei, die richtige Wahl zu treffen.
Autokredite zu Top-Zinsen
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