Ist eine Baufinanzierung oder ein klassisches Annuitätendarlehen von der Bank bewilligt worden, steht der Nettodarlehensbetrag dem Kunden gewöhnlich sofort zur Verwendung bereit. Wird das Geld aber nicht abgerufen, kann das Kreditinstitut auf noch nicht verwendete Darlehensteile vom Kunden Bereitstellungszinsen verlangen. Oft werden diese auch als Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovisionen bezeichnet.
Bereitstellungszinsen: Definition & Erklärung
Schließen Kreditnehmer einen Kreditvertrag ab, können sie die Darlehenssumme theoretisch direkt verwenden. Entsprechend werden auch direkt die regulären Kreditzinsen fällig. Gerade im Falle einer Baufinanzierung kann es aber vorkommen, dass sich etwa der Baubeginn noch etwas verzögert – der Kreditbetrag wird dann nicht direkt benötigt. Für die Phase zwischen Abschluss des Kreditvertrags und Auszahlung des Darlehens werden dann entsprechend Bereitstellungszinsen erhoben.
Die Bank will damit ihre Verluste durch ausbleibende Zinseinnahmen beim Kunden ausgleichen. Denn für diesen Darlehensbetrag hat die Bank einerseits interne Kosten, andererseits kann sie dem Kunden dafür noch nicht die vertraglichen Sollzinsen berechnen.
Allerdings fallen entsprechende Bereitstellungszinsen erst ab einer vertraglich vorher festgelegten Karenzzeit an. Dieser Zeitraum wird auch als „bereitstellungszinsfreie Zeit“ genannt und kann von wenigen Monaten bis zu einem Jahr reichen. Er kann frei zwischen Bank und Kunde vereinbart werden. In der bereitstellungszinsfreien Zeit ist der Kunde in jedem Fall von Zinszahlungen für die nicht abgerufenen Darlehensbeträge befreit.
Bereitstellungszinsen können insbesondere bei einer Neubaufinanzierung fällig werden. Das ist genau dann der Fall, wenn das bewilligte Darlehen nicht in einer Summe ausgezahlt wird. Oft ist es hier wie bei Modernisierungen üblich, dass der Darlehensbetrag in Teilraten oder je nach Baufortschritt des Bauträgers (Neubauten) bezahlt wird.
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Höhe von Bereitstellungszinsen
In vielen Fällen betragen die Bereitstellungszinsen 0,25 Prozent pro Monat. Das bedeutet, dass die Banken in der Regel bis zu 3,00 Prozent jährlich von Kunden für Bereitstellungsprovisionen berechnen. Allerdings gibt es auch einige Banken, die niedrigere Zinssätze zwischen 0,15 bis 0,20 Prozent pro Monat verlangen, im Jahr also Provisionen von 1,80 bis 2,40 Prozent berechnen. Die Bereitstellungszinsen werden genau auf jeden Tag der Inanspruchnahme von der Bank berechnet.
Bereitstellungszinsfreie Zeiträume
Allerdings sind die Bereitstellungszinsen eng verbunden mit den Konditionen zum bereitstellungsfreien Zeitraum. Dieser kann je nach Zweck des Darlehens für Neubauten oder bei anderen Baufinanzierungen variieren und von zwei Monaten, einem Vierteljahr, einem halben Jahr oder bis zu einem ganzen Jahr reichen. Bei einzelnen Banken werden sogar bis zu 15 Monate oder maximal 24 Monate zinsfrei in einem bereitstellungsfreien Zeitraum gestellt.
Beispiel zur Berechnung von Bereitstellungszinsen:
Wie stark sich die von Banken geforderten Zinsen auf die gesamten Kosten eines Kredites auswirken, zeigt dieses Beispiel einer Berechnung von Bereitstellungszinsen:
Darlehensbetrag | 150.000 € |
Bereitstellungszinsen | 0,25 % ab dem 180. Tag |
Abschluss Zinsfestschreibung | 01.02.2019 |
Auszahlung Rest / Teil | 01.09.2019 |
Bereitstellungszinsen | Ab dem 01.08.2019 für 30 Tage fällig |
Berechnung der Zinsen | 150.000 € x 0,25 % x 30 / 100 / 30 = 375,00€ |
Für Bereitstellungszinsen einer Baufinanzierung sind in diesem Beispiel nach 30 Tagen insgesamt 375 Euro zur Zahlung fällig.
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Wie sich Bereitstellungszinsen vermeiden lassen
Da solche Zinsen eine Baufinanzierung erheblich verteuern können, stellt sich für angehende Bauherren oder Eigenheimbesitzer immer wieder die Frage, wie sie diese Bereitstellungszinsen umgehen können. Auch gibt es Möglichkeiten, Bereitstellungszinsen für offene und noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge völlig zu vermeiden.
- Verhandeln: Rechtzeitig vor Abschluss der Baufinanzierung sollte über diese Konditionen mit der Bank gesprochen und vielleicht eine persönlich passende bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden. Ebenso lässt sich dabei vielleicht die Höhe der Zinsen senken.
- Auszahlen und anlegen: Nach der bereitstellungszinsfreien Zeit werden die noch nicht ausgezahlten Darlehensbeträge abgerufen und das Geld zinsgünstig angelegt. In der Regel sind die regulären Darlehenszinsen niedriger als die Bereitstellungszinsen. Verrechnet mit den Guthabenzinsen kann die Zinsbelastung so weiter gesenkt werden.
- Baufortschritt kontrollieren und Auszahlungen steuern: Wer konsequent und zeitnah den Baufortschritt kontrolliert und Auszahlungen zunächst über die Darlehen mit den geringsten bereitstellungszinsfreien Zeiten abruft, kann dadurch Zinsen vermeiden.
- Bauträger in die Verantwortung nehmen: Wenn sich herausstellt, dass der Bauträger Termine und Fristen nicht vertragsgemäß eingehalten hat, muss er als Verursacher für die zusätzlichen Kosten durch die Bereitstellungszinsen aufkommen.
- Forward-Darlehen: Eventuell ist der hier fällige Zinsaufschlag niedriger als die ohne ein Forward-Darlehen anfallenden Bereitstellungszinsen. Dann lohnt der Abschluss eines Forward-Darlehens, welches gerade bei langen Bauzeiten rechtzeitig das benötigte Geld bereitstellt. Diese Darlehen werden erst nach einer bestimmten Zeit nach Vertragsabschluss ausgezahlt.
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Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen
Werden Bereitstellungszinsen für ein Darlehen fällig, welches der Finanzierung einer nicht selbst genutzten, sondern vermieteten Immobilie dient, können diese steuerlich abgesetzt werden. Dann gelten die Bereitstellungszinsen als Herstellungskosten. Sie können steuerlich über die Nutzungsdauer des Gebäudes durch die AfA (meistens linear verteilt auf 50 Jahre) abgeschrieben werden.