Die Bürgschaft ist ein rechtlich bindender Vertrag (§ 765 BGB). Sie verpflichtet einseitig einen zunächst unbeteiligten Dritten (Bürgen) für die Schulden einer anderen Person (z.B. Kreditnehmer) aufzukommen, wenn diese zahlungsunfähig gegenüber dem Gläubiger (Bank) wird.
Warum fordern Banken eine Bürgschaft?
Verleihen Banken Geld an einen Kreditnehmer, gehen sie damit immer ein Risiko ein. Schließlich kann es vorkommen, dass der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Um dieses Risiko zu mindern, fordern Banken Sicherheiten ein. Neben dem Einkommen oder Vermögenswerten wie Immobilien kann es sich hierbei auch um Bürgschaften handeln.
Denn würde der Kreditnehmer (Hauptvertragsnehmer) später einmal unerwartet seinen finanziellen Verpflichtungen (Zins- und Ratenzahlungen) aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen können, so könnte die Bank (Gläubiger) den Bürgen dafür verpflichten und von ihm die Zahlungen einfordern. Die Bürgschaft soll also eine zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger (Bank) bieten, dass ausstehende Zahlungen dann aus dem Vermögen des Bürgen beglichen werden. Daher wird eine Bank die Forderung nach einer Bürgschaft vor allem davon abhängig machen, wie es um die Bonität des Kreditkunden bestellt ist.
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Welche Auswirkungen hat die Bürgschaft für den Bürgen?
Eine Bürgschaft hat weitreichende, finanzielle Folgen: Denn der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Schuldner. Und ein Vertragsrücktritt ist oft ohne ausdrücklich vorgesehene Gründe nur schwer möglich. Denn grundsätzlich gilt: Eine Bürgschaft erlischt erst dann, wenn der Schuldner all seine Schulden beglichen hat. Allerdings ist die Bürgschaft in der Regel auf eine bestimmte Schuld – also etwa einen Kredit – beschränkt.
Wie weitreichend die Folgen für den Bürgen sind, zeigen diese Beispiele:
- Bei Ehepartnern bleibt die Bürgschaft selbst nach einer Scheidung bestehen.
- Bei Senioren, sollten sie noch in hohem Alter eine Bürgschaft abgegeben haben, geht diese nach bisheriger Rechtslage an die Erben über.
Wichtig: Es sollten daher alle Aspekte und Verpflichtungen aus einer Bürgschaft genau geprüft werden, bevor eine solche rechtsverbindlich abgegeben wird.
Voraussetzungen für Bürgschaft & Bürge
Grundsätzlich wird zwischen zwei Fällen der Bürgschaft unterschieden:
- Bürgschaft zwischen Privatpersonen
- Bürgschaft zwischen Kaufleuten
Wird die Bürgschaft unter Privatpersonen (§ 766 BGB) abgegeben, ist sie in schriftlicher Form unter Benennung bestimmter Sachverhalte abzugeben. Andernfalls ist sie nichtig. Unbedingt muss sie diese Punkte enthalten:
- Name des Gläubigers
- Name des Schuldners
- Benennung der Hauptschuld
- Höhe der verbürgten Kreditschulden
Außerdem muss ein Bürge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Bürgschaft nicht ungültig oder etwa sittenwidrig ist. So sollte der Bürge diese Anforderungen erfüllen:
- Die Abgabe der Bürgschaft darf diesen nicht wirtschaftlich extrem überfordern.
- Bei Volljährigkeit sollte auch ausreichend Geschäftserfahrung vorhanden sein.
- Die Bürgschaft sollte nicht ausschließlich aufgrund einer persönlich-emotionalen Bindung zum Hauptschuldner abgegeben oder von diesem in dieser Weise ausgenutzt worden sein.
Aber: Bei der sogenannten Ehegattenbürgschaft können die Ehepartner füreinander wirksam bürgen, ohne dass diese Anforderungen erfüllt werden müssen. Sie gilt also, selbst wenn die Ehepartner durch die Bürgschaft wirtschaftlich überfordert würden und natürlich eine starke emotionale Beziehung besteht.
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Umfang und Höhe der Haftung
Der Umfang der Haftung aus einer Bürgschaft hängt von ihrer Form ab.
- Höchstbetragsbürgschaft: Hier haftet der Bürge mit seinem Privatvermögen und Vermögenseinkünften nur bis zum festgelegten Höchstbetrag. Ist er erreicht, wird dadurch automatisch die Bürgschaft aufgehoben.
- Gewöhnliche Bürgschaft: In diesen Fällen ist der Bürge mit seinem Privatvermögen und weiteren Vermögenseinkünften solange in der Pflicht, bis der Gläubiger (Bürgschaftsnehmer) seine Forderungen als erfüllt ansieht.
Kündigung & Ende der Bürgschaft
Ist in der Bürgschaft keine beendende Frist festgelegt, gilt sie zeitlich unbegrenzt. Sie erlischt also erst dann, wenn der Schuldner alle Forderungen gegenüber dem Gläubiger erfüllt hat.
Enthält die Bürgschaft eine gesonderte vertragliche Regelung zu einem Kündigungsrecht, kann der Bürge sie unter den dort genannten Bedingungen kündigen. Dann hat er das Recht zu verlangen, aus der Bürgschaft entlassen zu werden.