Ein Kreditinstitut ist ein Unternehmen, dessen Kerngeschäft darin besteht, Kredite an andere Unternehmen oder Privatpersonen zu vergeben. Zudem können Kunden auch Gelder bei einem Kreditinstitut einlagern oder Depots eröffnen. Grundsätzlich gilt: Jedes Kreditinstitut ist automatisch auch eine Bank, aber nicht jede Bank ist immer gleichzeitig ein Kreditinstitut. Alle herkömmlichen Geschäfts- und Privatbanken wie etwa Sparkassen, Volksbanken oder die Deutsche Bank sind jedoch Kreditinstitut und Bank zugleich.
Kreditinstitut: Definition und Abgrenzung des Begriffs
Umgangssprachlich werden Kreditinstitute oft als Banken bezeichnet – obwohl das den Namen gebende Geschäft mit Krediten nur einen Teil der zahlreichen, durch das Gesetz definierten Aufgaben eines Kreditinstitut ausmacht. So sagt das Kreditwesengesetz (KWG, § 1, 1) genau, was unter einem Kreditinstitut zu verstehen ist:
- ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Bankgeschäfte macht
- in einem Umfang, der kaufmännisch und als Geschäftsbetrieb organisiert sein muss
- und die nachfolgend genannten Bankgeschäfte betreibt.
Kreditinstitute haben einige typische Aufgaben, die im KWG aufgezählt werden. Die wichtigsten sind diese:
- Entgegennahme und Verwahrung fremder Gelder als Einlagen (Einlagengeschäft)
- Abwicklung und Dokumentation des Zahlungsverkehrs (Backoffice)
- Vergabe von Krediten und Darlehen (Kreditgeschäft)
- An- und Verkauf von Finanzinstrumenten (Finanzkommissionsgeschäft)
- Abwicklung von Wertpapiergeschäften (Depotgeschäft)
- Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung (Emissionsgeschäft)
Hinweis: Unternehmen, die als Kreditinstitut in Deutschland tätig werden wollen, brauchen dafür eine Lizenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Lizenz wird auf Grundlage der Vorschriften des KWG erteilt. Neben dem KWG gibt es noch eine Reihe anderer Gesetze und Verordnungen, die das Bank- und Kreditgeschäft in Deutschland regeln. Daneben sind in den letzten Jahren auch neue Vorschriften auf europäischer Ebene zur Kontrolle des Kreditgeschäfts hinzugekommen.
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Welche Banken sind keine Kreditinstitute?
Einige der als Banken bezeichneten Institutionen und Einrichtungen gehören nicht zu den sogenannten Kreditinstituten. Auch das schreibt das Gesetz vor. Demnach sind nach Paragraph 2 KWG diese ausdrücklich genannten Banken keine Kreditinstitute:
- die Deutsche Bundesbank
- die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit
- private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
- Unternehmen, die Bankgeschäfte nur über Mutterunternehmen, Tochter- oder Schwesterunternehmen betreiben
Diesen Banken kommen insbesondere gesamtwirtschaftliche oder politische Aufgaben zu. So hat die Bundesbank früher etwa den Leitzinssatz für den deutschen Markt bestimmt und die KfW vergibt staatlich geförderte Kredite speziell für Unternehmen oder energetische Sanierungen.
Hinweis: Mutterunternehmen, die selbst nur Beteiligungen an Banken halten, aber keine eigenen Bankgeschäfte anbieten, benötigen keine eigene Bankenlizenz
Gruppen und Arten von Kreditinstituten
Wie auch in anderen Bereichen der Wirtschaft gibt es bei Kreditinstituten verschiedene Ausrichtungen und Spezialisierungen. So hat sich in Deutschland in den letzten über 100 Jahren ein Bankensystem entwickelt, das Kreditinstitute nach Herkunft, Gruppenzugehörigkeit oder Funktion so unterscheiden kann:
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- Großbanken
- Geschäftsbanken / Universalbanken
- Bausparkassen und Hypothekenbanken
- Privatbanken
- Regionalbanken
- Sparkassen
- Genossenschaftsbanken
- Onlinebanken
- Auslandsbanken
- Banken mit Sonderaufgaben
- Wertpapierhandelsbanken
Einige der Bezeichnungen sind bereits selbsterklärend, andere Gruppen haben sich durch Tradition und viele Entwicklungsschritte in ihrer Geschäftstätigkeit speziell ausgeprägt. Die bedeutendsten Gruppierungen sind:
Art der Bank | Beschreibung |
---|---|
Großbank | Typisch für Großbanken ist die flächendeckende Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet sowie meist auch in anderen Ländern. Mit ihrer Betriebsgröße und einer hohen Anzahl an Filialen oder Niederlassungen gleichen sie einem Großunternehmen. Meist sind sie in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft aufgestellt. |
Universalbanken bzw. Geschäftsbanken | Dies sind Kreditinstitute, die ihren Kunden gleichzeitig alle typischen Bankgeschäfte anbieten können. Sie stehen mit einem gewollt breiten und umfassenden Angebot an Bankdienstleistungen in einem Gegensatz zu Spezialbanken. |
Sparkassen | Die Sparkassen haben wie die Genossenschaftsbanken oft eine lange Tradition und sind in der Regel regional tätige Kreditinstitute, die mit dem Namen der Stadt oder Region firmieren. Nur einige wenige freie Sparkassen sind als Aktiengesellschaften geführt. Die meisten Kreditinstitute der Sparkassengruppe sind eine sogenannte Anstalt des öffentlichen Rechts. Viele der rund 400 Sparkassen haben sich in einem Dach- und Interessensverband organisiert, der sogenannten Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV). Neben zentralen Dienstleistungen haben sie unter anderem gemeinsam eine eigene Einlagensicherung für die Kundengelder. |
Genossenschaftsbanken | Ähnlich wie die Sparkassen hat sich diese Institutsgruppe mit zentralen Diensten und Leistungen in einem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) organisiert. Inzwischen ist auch die Anzahl dieser vielfach über 150 Jahre alten und ganz überwiegend regionalen Kreditinstitute in Deutschland auf rund 900 geschrumpft. Typisch für sie ist die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, bei der die Kunden oft zugleich auch Mitglieder (Genossen) sind. Die im Vergleich zu den Sparkassen doch eher kleineren Institute haben auch für sich eine Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzgruppe geschaffen, die durch den BVR verwaltet wird. |
Bausparkassen | Zu dieser Gruppe gehören die privaten Bausparkassen und öffentlich-rechtliche Landesbausparkassen. Die privaten Bausparkassen haben die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sie sind im Verband der Privaten Bausparkassen e.V. zusammengeschlossen. Dagegen sind die Landesbausparkassen als öffentlich-rechtliche Institute Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Per Gesetz sind sie im Wesentlichen auf das Geschäft mit Bausparkrediten spezialisiert und beschränkt. |
Auslandsbanken | Dazu zählen Kreditinstitute, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, aber mit einer Niederlassung hierzulande tätig sind. So sind viele davon auch in mehrheitlichem Besitz eines ausländischen Kreditinstituts, das seine Produkte und Dienstleistungen nicht (ausschließlich) für den deutschen Markt entwickelt hat. Allerdings sind heute viele Online-Vermittler aktiv, die interessante Angebote der Auslandsbanken auch Verbrauchern aus Deutschland zugänglich machen. |
Hinweis: Kreditinstitute können durchaus gleichzeitig in mehrere der vorgestellten Kategorien eingeteilt werden.