Der Sollzins steht allgemein für eine Vielzahl von Zinsen, bei denen ein Schuldner (Kreditnehmer) dem Kreditgeber (Bank) ein Entgelt für das in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellte Kapital bezahlt. Ein Unterschied besteht dabei zum sogenannten Effektivzins: Dieser beinhaltet auch Kosten wie Kreditbearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren. In der Regel macht der Sollzins aber den großen Teil des Effektivzinssatzes aus.
Sollzinssatz: Definition & Abgrenzung
Der Sollzinssatz (bis 2010 nach Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie auch Nominalzins genannt) zeigt an, wie viele Zinsen für die reine Überlassung von Kapital zu zahlen. Somit ist er Grundlage zur Berechnung von Darlehen und fließt in einen Gesamtzinssatz ein, bei dem auch noch andere Kreditkosten enthalten sein können. Denn im Sollzins sind noch keine Nebenkosten eines Kredits enthalten, weswegen er auch Nettozinssatz genannt wird.
Außerdem wird der Sollzins umgangssprachlich sehr häufig im Zusammenhang mit der genehmigten Überziehung eines Girokontos benutzt. Die Bank berechnet ihn hier entsprechend der Höhe der Überziehung (=negativer Saldo) des laufenden Kontos und belastet den Kontoinhaber mit sogenannten Überziehungszinsen.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Sollzins und dem Effektivzins?
Zum Sollzinssatz können bei einem Kredit weitere Kosten (Nebenkosten) hinzukommen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Vermittlungsgebühren
- Bereitstellungsprovisionen
- Kontoführungsgebühren
- Transaktionskosten
Hinweis: Auch die mit einem Kredit abgeschlossene Restschuldversicherung muss bei der Kalkulation des Effektivzinssatzes berücksichtigt werden. Somit fließen diese jährlichen Mehrkosten in den tatsächlichen, effektiven Zins pro Jahr (p.a.) ein.
Folglich liegt der Effektivzins in der Regel ein gutes Stück über dem Sollzins. Als rechnerische Größe zeigt er dem Verbraucher die tatsächlich anfallenden Kredit- und Darlehenskosten an. Damit ist der berechnete Effektivzinssatz ein Vergleichszinssatz, der den direkten Vergleich von Kreditangeboten überhaupt erst möglich macht.
Bei allen Kreditangeboten müssen Banken den Nominalzins und Effektivzins in den Kreditunterlagen (Angebot, Vertrag und Bestätigung) nennen. Zwingend muss insbesondere der Effektivzinssatz bei Bau- und Immobilienkrediten gegenüber dem Kunden ausgewiesen werden.
Beispiel: Sollzins und Effektivzins berechnen
Mit einem Kredit in Höhe von 100.000 Euro soll eine Eigentumswohnung finanziert werden. Das Angebot der Bank lautet: Sollzins p.a. (pro Jahr) 5,00 Prozent bei jährlicher Tilgung. Es kommen allerdings weitere Kosten zum Sollzins hinzu:
1. Jahr: | 5.000 € Sollzinsen |
---|---|
+ 120 € Kontoführung | |
+ 280 € sonstige Gebühren | |
= | |
effektiv: | 5.400 € |
Zinssatz | 5,40 % |
Effektiv liegen die Kosten im ersten Jahr bei 5.400 Euro, wodurch der Zinssatz tatsächlich bei 5,40 Prozent läge.
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In welcher Form gibt es Sollzinsen?
Der Sollzins kommt im täglichen Kreditgeschäft in verschiedenen Formen zum Einsatz.
Gebundener Sollzins
Wenn ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Kredits vereinbart worden ist, handelt es sich um den sogenannten gebundenen Sollzins. Ein Kreditnehmer kann sich dann darauf verlassen, dass sich dieser Zinssatz während des Rückzahlungszeitraums nicht verändert. Der Vorteil für den Kreditnehmer besteht in der weitestgehenden Planungssicherheit. Mit den gleichbleibenden und regelmäßigen Belastungen kann er seine weiteren finanziellen Planungen für die Zukunft sicher kalkulieren. Ein klassisches Beispiel für gebundene Zinsen ist die Baufinanzierung als Annuitätendarlehen mit langer Sollzinsbindung.
Variabler Sollzins
Hier ändert sich der Zins mit den üblichen Schwankungen der Zinsen auf den Kapital- und Geldmärkten. Aber auch eine veränderte Bonität des Kreditnehmers kann die Ursache für eine Zinsänderung sein. Entsprechende Klauseln im Kreditvertrag der Bank sollten zumindest eine für den Kunden nachprüfbare und anerkannte Bezugsgröße für die Zinsanpassungen enthalten. Der Bezugszinssatz für variable Zinsen ist in der Regel der sogenannte Drei-Monats-EURIBOR.
Hinweis: Ein bekanntes Beispiel für variable Sollzinsen ist der Dispositionskredit. Beim ihm werden die sogenannten Dispo-Zinsen mit den Änderungen auf dem Kapitalmarkt angepasst.
Da ein variabler Sollzinssatz für den Kreditnehmer eine gewisse Unsicherheit über die zukünftigen Marktverhältnisse und seine Zinslast mit sich bringt, empfiehlt er sich eher für vorübergehende Zwischenfinanzierungen. Jedenfalls kann der Kreditnehmer neben dem Risiko, dass die Zinsen zukünftig steigen und sein Kredit sich verteuert, auch von einer positiven Wendung profitieren. Sollten die Kapitalmarktzinsen fallen, würde sich der Kredit für ihn entsprechend verbilligen.
2/3-Zinssatz
In vielen allgemeinen Kreditangeboten – insbesondere bei Kreditvergleichen – ist der angegebene Sollzins nicht immer derjenige, den der Kreditnehmer am Ende tatsächlich bekommt. Der Hintergrund: In Kreditvergleichen soll den Kunden eine realistische Angabe zu dem zukünftigen Zinssatz gegeben werden. Das Problem ist aber, dass noch eine umfassende, individuelle Bonitätsprüfung des Kunden und andere Bearbeitungsschritte beim Kreditantrag erfolgen müssen. Daher kann es vorkommen, dass nach der Prüfung der letztendlich gültige Sollzinssatz für den individuellen Kunden vom 2/3-Zinssatz abweicht.
Aber: Zwei Drittel der Kreditnehmer erhalten den angegebenen Zins tatsächlich, sodass er für Kreditnehmer einen sehr guten Anhaltspunkt darstellt. Das restliche Drittel würde abweichend davon entweder einen höheren oder – etwa aufgrund einer sehr hohen Bonität – sogar einen günstigeren Zins erhalten. Die Angabe eines 2/3-Zinssatzes dient also dazu, schnell und sofort Kreditangebote für Kunden vergleichbar zu machen.
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Die Höhe des Sollzinses – wie wird sie berechnet?
Wie die Banken den Sollzinssatz berechnen und wie hoch er dann letztlich für einen Kredit angeboten wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich sind dafür in der Regel:
- Refinanzierungskosten der Bank
- betriebliche Kosten (operativ)
- Kosten des Eigenkapitals der Banken zur Absicherung von Ausfällen
- durchschnittlichen Risikokosten (erwarteter Ausfall)
- besondere Risikokosten (unerwarteter Ausfall)
- der Aufschlag für den angestrebten Gewinn (Marge) der Bank.
Abgesehen davon kann allgemein angenommen werden, dass sich der Sollzinssatz auch an den Leitzinsen der nationalen Zentralbanken bzw. der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert. Steigende Leitzinsen dürften über kurz oder lang auch zu höheren Sollzinsen der Banken bei der Kreditvergabe führen.