Wesentliches Merkmal eines Darlehens ist die Tatsache, dass ein Darlehensgeber (z.B. Bank) einem Darlehensnehmer (z.B. privater Bankkunde) einen bestimmten Geldbetrag für einen vertraglich festgelegten Zeitraum überlässt. Letzterer hat das überlassene Geld gegen Zahlung eines vereinbarten Zinses bei Fälligkeit wieder vollständig oder in Raten zurückzuzahlen. Rechtliche Grundlage für dieses Geschäft ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Die gesetzlichen Details regelt dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 488 bis 490.
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Darlehen – Definition des Begriffs
Dabei gehört zur Definition des Darlehens ebenso dazu, dass beide Vertragsparteien für das Darlehen den sogenannten Tilgungsplan vereinbaren, der genau beschreibt, wann und in welcher Höhe die monatlichen Raten vom Darlehensnehmer an die Bank zu zahlen sind. Ebenso charakteristisch ist für das Darlehen der gesetzlich erwähnte Sollzinssatz als gebundener oder veränderlicher periodischer Prozentsatz. Er wird bezogen auf das pro Jahr in Anspruch genommene Darlehen berechnet.
So werden Darlehen entweder mit gebundenen oder mit veränderlichen Zinssätzen angeboten. Im letzten Fall hat der Darlehensnehmer das Recht, den Darlehensvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Andernfalls darf er grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren und nach dem vollständigen Erhalt des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Außerdem steht Darlehensnehmern nach dem Gesetz ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Im Gegenzug hat die Bank als Darlehensgeber das Recht, den durch die vorzeitige Kündigung des Darlehens entstandenen Schaden in Form einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 BGB) ersetzt zu bekommen.
Unterschied zwischen Darlehen und Kredit
Im alltäglichen Gebrauch werden beide Begriffe sehr oft gleichbedeutend benutzt und nicht zwischen Darlehen oder Kredit unterschieden. Genau genommen ist aber die Bezeichnung Kredit als Oberbegriff für eine Geldleihe zu verstehen. Dabei wird das Darlehen als eine Unterkategorie des Kredits begriffen.
Allerdings hat sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr eine Unterscheidung nach der Laufzeit sowie der Höhe der beanspruchten Geldmittel durchgesetzt. So wird gerade bei der Finanzierung längerfristiger Projekte mit größeren Geldbeträgen wie zum Beispiel beim Hausbau oder für die Studienfinanzierung von Darlehen gesprochen. Das Bau- oder Studiendarlehen sind klassische Beispiele dafür.
Dagegen wird allgemein bei kürzeren Laufzeiten und kleineren Summen die Bezeichnung Kredit verwendet. Insbesondere der Auto- oder Sofortkredit ist dafür ein typischer Fall. Es ist aber grundsätzlich kein Fehler, umgangssprachlich beide Begriffe synonym zu verwenden.
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Im Profil: Die wichtigsten Darlehensarten
In der Praxis existieren verschiedene Arten von Darlehen. Hier die wichtigsten und bekanntesten:
Annuitätendarlehen
Typisch für dieses Darlehen sind die vom Darlehensnehmer in gleichbleibender Höhe zu zahlenden Raten. Während zum Beispiel monatlich eine konstante Rate fällig wird, ist beim Annuitätendarlehen anfänglich ein hoher Zinsanteil mit den ersten Ratenzahlungen zu leisten. Dieser verringert sich mit zunehmender Laufzeit des Darlehens in der Weise, wie der monatliche Tilgungsanteil mit den späteren Ratenzahlungen zunimmt. Es verschieben sich also die Gewichte von der Zins- zugunsten der Tilgungsleistung.
Tilgungsdarlehen
Dieses Darlehen wird insbesondere bei der Immobilienfinanzierung genutzt und ist dort eine der möglichen Darlehensarten. Das wesentliche Merkmal ist der kontinuierliche Rückgang der Zinszahlungen (Zinsanteil) bei ansonsten gleichbleibenden monatlichen Tilgungsraten (Tilgung) wie bei einem Ratenkredit.
Bei der auch als „Abzahlungsdarlehen“ bezeichneten Darlehensart wird für eine vorher festgelegte Laufzeit eine gleichmäßige Tilgung über die gesamte Laufzeit vereinbart. Dadurch sinkt der monatlich für den Kreditnehmer zu zahlende Zinsanteil kontinuierlich. Dieser wird jeden Monat neu auf die stetig mit jeder Ratenzahlung gleichmäßig kleiner werdende Restschuld neu berechnet. Folglich nimmt mit zunehmender Dauer auch die gesamte Ratenzahlung je Monat ab. Läuft das Darlehen aus, ist der Zinsanteil der monatlichen Ratenzahlung fast null und die Ratenzahlungen selbst bereits sehr niedrig. Dafür sind beim Tilgungsdarlehen anfänglich die Ratenzahlungen relativ hoch.
Endfälliges Darlehen
Bei diesem Darlehen, welches auch als Festdarlehen oder Fälligkeitsdarlehen bezeichnet wird, ist der Darlehensbetrag komplett am Ende der Laufzeit zu zahlen. Beim endfälligen Darlehen wird also nicht während der Laufzeit getilgt. Die monatlichen Ratenzahlungen sind dann nur für die fälligen Zinsen zu zahlen. Bei Fälligkeit am Ende der Laufzeit tilgt der Darlehensnehmer sozusagen „in einem Zug“ die gesamte Kreditsumme.
Forward-Darlehen
Dieses Darlehen ist praktisch wie ein gewöhnliches Annuitätendarlehen mit festen Monatsraten und einer frei wählbaren Zinsbindung gestaltet. In der Regel wird es aber als Anschlussfinanzierung genutzt. Forward-Darlehen können, wie der Name schon besagt, bereits bis zu fünfeinhalb Jahre im Voraus abgeschlossen werden. Aus dem Englischen übersetzt bedeutet es sinngemäß „Voraus-Darlehen“. Damit ist auch der wesentliche Zweck beschrieben: Mit einem Forward-Darlehen sollen die aktuell günstigen oder niedrigen Zinsen für die Zukunft genau dann gesichert werden, wenn die Anschlussfinanzierung fällig wird. Dann kann bei fester Zinsbindung die Finanzierung zu günstigeren Konditionen weiter laufen.
Bauspardarlehen
Eine der häufigsten Darlehensarten zur Immobilienfinanzierung sind die Bauspardarlehen. Grundlage ist ein Bausparvertrag, den der Darlehensnehmer mit einer Bausparkasse abschließt. Darin wird für eine vorher vereinbarte Darlehenssumme ein prozentualer Anteil durch monatliche Ratenzahlungen zunächst angespart. Ist in dieser Ansparphase das Ziel erreicht, wird der Bausparvertrag zugeteilt. Dann wird dem Kunden das eigentliche Bauspardarlehen gewährt. Der ausgezahlte Betrag darf aber laut Bausparkassengesetz nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Ein entscheidendes Argument für den Bausparvertrag ist die Zinsgarantie: Der für viele Jahre im Voraus zugesicherte Darlehenszins gilt für das später laufende Darlehen. Allerdings ist die Verzinsung des anfänglichen Guthabens in der Ansparphase in der Regel geringer als marktüblich.Darüber hinaus bestehen für Darlehen verschiedenste Produktbezeichnung je nach Zielgruppe und Verwendungszweck (Auto, Möbel, Küchen, Reise, Studenten etc.). Sie sind aber mit Blick auf Zins, Tilgung oder bezogen auf andere Merkmale im Wesentlichen wie herkömmliche Darlehen gestaltet.
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