Unter einem Diskontkredit, der mitunter auch Wechselkredit genannt wird, ist eine besondere, heute nur noch selten gewährte Darlehensform zu verstehen. Der Diskontkredit zeichnet sich dadurch aus, dass der Wechsel, ein Wertpapier, zum Zwecke der Kreditgewährung, an- und verkauft wird. Bereits an diesem Kreditaufbau ist erkennbar, dass der Diskontkredit für Verbraucher üblicherweise nicht von Interesse ist. Für Selbstständige und Unternehmen stellt er hingegen teilweise noch immer eine kurzfristige Finanzierungsvariante dar.
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Der Wechsel einfach erklärt
Der Diskontkredit charakterisiert sich durch den Verkauf eines Wechsels von einem Unternehmen an eine Bank. Um die Funktionsweise des Kredits zu verstehen, ist es deshalb besonders wichtig, zu wissen, was genau ein Wechsel ist:
Unter einem Wechsel versteht man ein Wertpapier, das im Rahmen des Diskontkredits als Kreditmittel dient. Der Wechsel ist etwa mit einem Scheck zu vergleichen und ist ein Zahlungsversprechen in Form einer Urkunde. Durch den Wechsel wird vereinbart, dass eine Zahlung zu einem festgelegten Zeitpunkt stattfindet – der Wechsel also ab diesem Zeitpunkt einlösbar ist.
Ein Beispiel zum Begriff des Wechsels
Die Funktionsweise des Diskontkredits sowie die Bedeutung des Wechsels werden durch ein Beispiel anschaulich:
Der Besteller ordert bei einem Unternehmen 20 Paletten Milch. Allerdings erklärt der Besteller, dass er den Kaufpreis der Milch erst später entrichten kann oder möchte. Der Unternehmer ist mit einer späteren Zahlung unter der Bedingung einverstanden, dass ihm der Besteller einen Wechsel ausstellt. Der Wechsel dient in diesem Zusammenhang dazu, eindeutig festzuhalten, welche Kaufpreissumme der Besteller zu zahlen hat und wann er die Zahlung vornimmt.
Hat der Unternehmer den Wechsel erhalten, kann er folgendermaßen vorgehen:
1. Er wartet darauf, dass der Besteller die vereinbarte Kaufpreissumme zum angegebenen Termin bezahlt.
2. Er hat die Möglichkeit, den erhaltenen Wechsel an eine Bank zu verkaufen. Durch den Weiterverkauf erhält die Bank die Kaufpreisforderung (Wechselverbindlichkeit) des Unternehmers und kann sie zum festgelegten Fälligkeitszeitpunkt als eigene einziehen. Der Unternehmer muss dabei lediglich beachten, dass ihm die Bank nicht die volle (mit dem Besteller vereinbarte) Kaufpreissumme für den Wechsel zahlen wird, da die Bank den entstehenden Zinsverlust durch eine vorzeitige Auszahlung kompensiert. Ist der Unternehmer dennoch einverstanden, bekommt er sein Geld von der Bank aber sofort.
Ablauf des Diskontkredits
Beim Abschluss eines Diskontkredits wird ein Wechsel vor seiner Fälligkeit durch einen Kreditnehmer an eine Bank verkauft. Der Diskontkredit wird aus diesem Grunde oft als Wechselkredit bezeichnet, das durch den Wechsel gesicherte Geschäft als Diskontgeschäft. Damit der Diskontkredit nach diesem Muster von einer Bank an einen Kreditnehmer vergeben werden kann, müssen sowohl der Kreditnehmer als auch der anzukaufende Wechsel selbst einige Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen des Diskontkredits
Damit die Vergabe des Diskontkredits durch ein Kreditinstitut überhaupt möglich ist, muss zuvor ein entsprechender Vertrag mit dem Kreditnehmer abgeschlossen worden sein. Der Vertrag legt fest, welche Diskontkreditlinie (das Kreditvolumen, dass ein Kreditnehmer maximal durch Diskontkredite aufnehmen kann) gelten soll. Ist diese Obergrenze bestimmt, kann der Kreditnehmer Diskontkredite in der festgelegten Höhe aufnehmen.
Zur Kreditaufnahme wird ein Wechsel vom Kreditnehmer bei seiner Bank eingereicht. Im Gegenzug erhält der Kreditnehmer eine Summe ausbezahlt, die sich an der durch den Wechsel gesicherten Forderung orientiert. Im Rahmen der Diskontkreditvergabe wird der Wechsel also wie ein Zahlungsmittel eingesetzt – und muss dabei selbst einige Voraussetzungen erfüllen, um vom Kreditinstitut akzeptiert werden zu können. Eine weitere Voraussetzung des Diskontkredits ist es deshalb, dass der Wechsel folgende Merkmale besitzt:
- Der Zeitpunkt für die Einlösbarkeit des Wechsels, die Fälligkeit, muss vermerkt sein. Die Fälligkeit darf nicht länger als drei Monate in der Zukunft liegen.
- Es sind mindestens zwei Wechselbeteiligte zu benennen. Beide müssen kreditwürdig sein.
- Die Wechselurkunde muss fehlerfrei sein. Das bedeutet, dass sie keine sich aus dem Wechselgesetz ergebende Formfehler aufweisen darf. Besonders wichtig ist es, dass die geschuldete Summe, das vereinbarte Zahlungsdatum sowie Gläubiger und Schuldner in der Urkunde genannt sind.
- Die Zahlbarkeit des Wechsels muss an einem Deutschen Bundesbank-Bankplatz gegeben sein.
- Die Wechselurkunde muss mit einem sogenannten Indossament versehen sein. Aus diesem Vermerk geht hervor, dass der ursprüngliche Wechselinhaber der Bank Rechte und Eigentum am Wechsel überträgt.
- Bei dem für den Diskontkredit hingegebenen Wechsel muss es sich um einen Handelswechsel handeln.
Konditionen des Diskontkredits
Der Diskontkredit ist eine vergleichsweise günstige Kreditform mit attraktiven Konditionen für den Kreditnehmer. Angenehm ist für den Kreditnehmer außerdem, dass sämtliche Kreditkosten bereits aus der dem Wechsel zugrunde liegenden Verbindlichkeit (der Wechselverbindlichkeit) getilgt werden.
Konkret bedeutet das: Die durch den Wechsel besicherte Forderung stellt quasi das „Wechselguthaben“ dar. Verkauft der Kreditnehmer den Wechsel nun an seine Bank, wird ihm das Wechselguthaben abzüglich Zinsen und Gebühren auf sein Konto überwiesen. Zahlt der Wechselschuldner später die vereinbarte Summe direkt an die Bank, muss sich der Kreditnehmer um weitere Zahlungen prinzipiell nicht mehr sorgen.
Die von der Bank für den Diskontkredit veranschlagten Gebühren bewegen sich außerdem meist im niedrigen einstelligen Bereich. Der Zinssatz des Kredits orientiert sich hingegen nicht an den Vorgaben der Hausbank, sondern am Basiszinssatz der EZB.
Zu beachten hat der Kreditnehmer allerdings, dass er alle Wechsel versteuern muss. Außerdem können neben Einreichungsgebühren auch dann zusätzliche Kosten und Aufschläge entstehen, wenn die Wechselverbindlichkeit am Fälligkeitstermin nicht gezahlt wird.
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Diskontkredit – wann und für wen ist er sinnvoll?
Für Verbraucher kommt der Diskontkredit als Finanzierungsform vermutlich nicht infrage.
Dennoch bietet er für Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmen eine günstige Möglichkeit, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Für Unternehmen ist das etwa dann besonders sinnvoll, wenn Rechnungen und Mitarbeitergehälter pünktlich gezahlt werden müssen, hereinkommende Zahlungen bereits erledigter Arbeit aber noch auf sich warten lassen. Selbstverständlich ist diese Art der Nutzung zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsprobleme auch für Selbstständige besonders attraktiv. Für Selbstständige kommt außerdem der Vorteil der Sicherheitsfunktion des Wechsels selbst hinzu. Oft scheuen Banken nämlich die Vergabe von Krediten an Selbstständige – im Falle des Diskontkredits dient jedoch der hingegebene Wechsel als Sicherheit, sodass die Kreditvergabe auch an Selbstständige meist problemlos möglich ist.
Vor- und Nachteile des Diskontkredits
Ein Diskontkredit verschafft Freiberuflern, Unternehmen und Selbstständigen unkompliziert und schnell Finanzmittel, um eventuelle Engpässe zu überwinden. Dennoch hat der Diskontkredit einige Nachteile, die der Kreditnehmer bedenken sollte:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
attraktive Kreditkonditionen | Diskontkreditvertrag muss vorab geschlossen werden |
schnelle Verfügbarkeit und zügige Bearbeitung | die Bank muss jeden Wechsel erneut genehmigen |
hohe Sicherheit für Banken und dadurch erleichterte Vergabe | alle Ausstellungsformalitäten sind bei der Wechselausstellung vom Kreditnehmer selbst zu beachten |
zahlt der Wechselschuldner nicht, haftet der Kreditnehmer für die offene Forderung |
Gibt es eine Alternative zu dem Diskontkredit?
Sind Rechnungen und Gehälter zu überweisen, während eigene Forderungen noch auf sich warten lassen, hilft der Diskontkredit dabei, kurzfristig an liquide Mittel zu kommen. Allerdings gibt es auch alternative Kreditformen, die hierfür anstelle des Diskontkredits nutzbar sind.
Wer nicht auf einen Diskontkredit zurückgreifen möchte, hat die Möglichkeit, stattdessen einen Kontokorrentkredit in Anspruch zu nehmen. Das Kreditinstitut gestattet es einem Kontoinhaber dabei, sein Konto bis zu einer bestimmten Kreditlinie zu überziehen. Ist der Kontokorrentkredit einmal eingeräumt, muss nicht jede Inanspruchnahme genehmigt werden und Geldmittel sind jederzeit (im Rahmen der Kreditlinie) verfügbar. Zu bedenken ist jedoch, dass die Zinsen, die Banken für die kurzfristige Geldleihe berechnen, eher hoch sind und bei mindestens acht Prozent liegen.
Attraktiver kann deshalb gerade für Unternehmen die Inanspruchnahme eines Lombardkredits sein. Hierbei wird der Bank eine Pfandsicherheit für die kurzfristige Geldleihe verschafft, die die Rückzahlung des Kreditbetrags sichert. Als Pfand sind sowohl Gegenstände als auch Wertpapiere geeignet. Die mögliche Kreditsumme liegt bei etwa 2/3 des Pfandwertes.
Diskontkredite zusammengefasst
Der Diskontkredit ist eine relativ günstige Möglichkeit für Unternehmen oder Selbstständige, um kurzfristige an liquide Mittel zu gelangen und Finanzengpässe zu überwinden. Auch die Vergabe des Kredits, der mittels eines Wechsels gesichert wird, selbst an Freiberufler und Selbstständige ist meist problemlos möglich. Zu bedenken ist jedoch: Ist der Wechsel nicht einlösbar, weil der Wechselschuldner nicht zahlt, muss der Kreditnehmer selbst für die gesamte Verbindlichkeit einstehen.
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