Werden Negativzinsen – oft auch Strafzinsen genannt – von einer Bank berechnet, wird das Bankguthaben mit der Zeit weniger. Das Konzept der Negativzinsen stellt das genaue Gegenteil des Grundsatzes „für Geld auf dem Sparbuch erhalten Sie Zinsen“ dar.
Der Negativzins ist von Anlegern gefürchtet. Schließlich sind Sparer daran gewöhnt, für Guthaben auf dem Konto Zinsen zu erhalten. Wenngleich der von den Banken gezahlte Zins dabei oft niedrig war, wurde der positive Kontostand dennoch belohnt. Mit dem Absinken des Leitzinses der Europäischen Zentralbank könnte sich an diesem Zinskonzept jedoch auch für Privatanleger nachhaltig etwas ändern: Während Unternehmen bereits seit längerem Strafzinsen auf ihr Bankguthaben zahlen, könnte der Negativzins bald immer mehr Privatsparer treffen. So könnte Verbraucher ihr Erspartes in Zukunft sogar Geld kosten.
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Wer muss negative Zinsen zahlen?
Von einigen deutschen Banken werden Zinsen auf Spareinlagen schon heute berechnet. Für den Bankkunden bedeutet das: Legt er sein Geld bei der betreffenden Bank an, ist seine Anlage nach einiger Zeit weniger wert.
Bisher von den Negativzinsen tatsächlich betroffen sind allerdings in erster Linie Geschäftskunden. Für Privatkunden fallen Negativzinsen bisher nur bei wenigen Banken und nur für hohe Einlagebeträge ab mindestens 100.000 Euro an. Der Versuch einer Bank, den Negativzins für alle Sparer einzuführen, scheiterte 2017 am Protest von Verbraucherschutzorganisationen.
Woher kommen Negativzinsen – die Erklärung
Für lange Zeit funktionierten Geldanlagen nach einem einfachen Prinzip: Wer über ein Guthaben verfügte, bekam dafür Zinsen von seiner Bank gutgeschrieben. Die genaue Zinshöhe hing dabei von mehreren Faktoren ab, insbesondere aber von dem durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgesetzten Leitzinssatz. Der Leitzins gibt dabei den Zinssatz vor, den eine Bank zahlen muss, sofern sie Geld von den Landeszentralbanken leihen möchte.
Um die Wirtschaft in Europa zu beleben, ist der Leitzinssatz der EZB in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die Niedrigzinspolitik sollte es den Banken ermöglichen, günstig an Geld zu kommen. Dieser Vorteil wiederum sollte unter anderem durch vergünstigte Kreditkonditionen an Bankkunden weitergegeben werden. Banken, die den Zinsvorteil nicht an ihre Kunden weitergeben, müssen hingegen einen Strafzins zahlen.
Die Niedrigzinspolitik hatte teilweise kuriose Auswirkungen: So gab es kurzfristig Kreditangebote, bei denen Kunden für die Aufnahme eines Kredits sogar Geld geschenkt erhielten. Dabei mussten – bei der Aufnahme einer Kreditsumme von 1.000 Euro – später nur rund 994 Euro zurückgezahlt werden.
Übersehen wurde allerdings: Trotz niedriger Zinsen verfügen einige Banken nicht über ausreichend Eigenkapital zur Refinanzierung der günstig vergebenen Kredite. Diese Banken bleiben darum hinter den Vorgaben der EZB zurück und müssen in der Konsequenz selbst einen Strafzins zahlen. Die gezahlte Strafe wiederum geben die Banken in Form von Negativzinsen an ihre Kunden weiter.
Welche Banken verlangen Negativzinsen?
Einige Banken haben Negativzinsen für Privatkunden bereits in Produktübersichten und Preisverzeichnissen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Bei anderen Banken hingegen ist die Negativzinsberechnung lediglich aus Medienberichten bekannt.
Negative Zinsen werden bei den Banken allerdings in der Regel erst ab einem Guthaben von mindestens 100.000 Euro (Mindestbetrag variiert je nach Bank), teilweise aber auch auf Altverträge berechnet (Stand Mitte 2019):
- EthikBank
- Hamburger Sparkasse (Haspa)
- Raiffeisenbank Gmund
- Raiffeisenbank im Naabtal
- Raiffeisenbank Südstormarn Mölln
- Skatbank
- Sparda-Bank Berlin
- Sparkasse Rotenburg-Osterholz
- Volksbank Baden-Baden Rastatt
- Volksbank Eisenberg
- Volksbank Ettlingen
- Volksbank Freiburg
- Volksbank Stendal
- VR Bank Bayreuth-Hof
- VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau
- VR-Bank Landberg-Ammersee
- VR-Bank Mittelsachsen
Der von den Banken berechnete Negativzinssatz liegt dabei zwischen -0,2 und -0,6 Prozent.
Muss jeder bald Negativzinsen zahlen?
Aktuell werden Negativzinsen von den meisten Banken nur Geschäftskunden in Rechnung gestellt. Bleibt die Europäischen Zentralbank jedoch bei ihrer Niedrigzinspolitik, sind auch Negativzinsen für immer mehr Privatkunden denkbar.
Handlungsbedarf bei Sparern besteht aber eher nicht. So entschied das Landgericht Tübingen beispielsweise bereits Ende 2017, dass Negativzinsen nur bei Abschluss eines neuen Vertrags für Sparer zulässig sind. Auf bereits länger bestehende Sparverträge dürfen sie hingegen nicht erhoben werden. Nichtsdestotrotz sind Negativzinsen zu Lasten von privaten Kontoinhabern prinzipiell zulässig. Von einigen Banken werden sie außerdem auch über Zusatzvereinbarungen in Altverträge aufgenommen.
Wie können Negativzinsen umgangen werden?
Hat sich die kontoführende Bank eine Einführung vertraglich offen gehalten, könnten auch bestehende Einlagen auf Girokonten, Sparbüchern sowie Festgeld- und Tagesgeldkonten von ihnen betroffen sein. Hier eine Übersicht zu den Möglichkeiten::
Möglichkeit 1: Girokonto zu einer anderen Bank transferieren
Wer mit den Negativzinsen auf sein Girokonto-Guthaben nicht einverstanden ist, kann sein Girokonto zu einer anderen Bank transferieren. Hierfür ist die vorherige Kündigung des alten Kontos notwendig. Auf der Suche nach einer neuen Bank sollten Verbraucher allerdings auf Kontoführungsgebühren, Kosten für Dispozinsen sowie die Möglichkeit kostenloser Barauszahlungen achten.
Möglichkeit 2: Wechsel des Tagesgeldkontos
Der Zinssatz eines Tagesgeldkontos ist von der kontoführenden Bank jederzeit änderbar und kann sich auch im negativen Bereich bewegen. Tritt dieser Fall ein, ist es dem Bankkunden möglich, sein Tagesgeldkonto sofort zu wechseln. Kündigungsfristen sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Möglichkeit 3: Festgeldkonto und Negativzins?
Bei einem Festgeldkonto sind die Anlagebedingungen für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Der festgelegte Zinssatz kann durch die Bank nicht einseitig verändert und in einen Negativzins verwandelt werden. Ist die Laufzeit des Vertrages allerdings um, kann die Bank aktiv werden und es ändern.
Denkbar ist das zumindest dann, wenn der Vertrag am Ende seiner Laufzeit automatisch verlängert und der Zins aktuell geltenden Bedingungen angeglichen wird. Sofern das der Fall ist, sollte das Festgeldkonto rechtzeitig zum Laufzeitende gekündigt und der automatischen Verlängerung so vorgebeugt werden.
Möglichkeit 4: Sparbücher und sonstige Geldanlagen
Sparbücher bringen nur geringe Zinsen ein und sind allein deshalb – unabhängig von einem Negativzins – unrentabel. Schließlich können Zinssätze von 0,1 Prozent nicht einmal die Inflationsrate ausgleichen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auf eine lukrativere Sparform umzusteigen.
Neben einer Kündigung des Sparbuchs und dem anschließenden Umstieg beispielsweise auf ein Festgeldkonto, können auch Investitionen ohne Negativzins-Risiko eine Spar-Alternative sein. Denkbar sind dabei etwa Investitionen in:
- Gold oder Silber
- Aktien und Fonds
- Crowdinvestment in Immobilien
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Negativzinsen betreffen in der Regel Sparguthaben ab 100.000 Euro
Bleibt die EZB bei ihrer Niedrigzinspolitik, werden auch Negativzinsen für Privatpersonen immer wahrscheinlicher. Bestehende Sparverträge oder Girokonten mit lediglich einem kleinen Guthaben von weniger als 100.000 Euro sind davon wohl erst einmal nicht betroffen.