Legitimation bedeutet so viel wie Nachweis oder Ermächtigung, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Im Zusammenhang mit einer Finanzierung ist die Identitätsfeststellung einer Person gemeint. Die Begriffe Legitimationsprüfung oder Identitätsfeststellung werden synonym zur Legitimation verwendet, auch wenn sie streng genommen inhaltlich nicht identisch sind.
Im Zuge einer Legitimation zeigen Kreditnehmer oder Kontoeröffner einen Identitätsbeleg vor, um nachzuweisen, wer sie sind. Befugte Personen prüfen die Echtheit von Unterschriften und Angaben auf dem Identitätsbeleg, beispielsweise auf dem Personalausweis. Zur Legitimation werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt, mittlerweile hat sich bei Online-Geschäften die Identifizierung per Videochat durchgesetzt.
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Was heißt Legitimation? Eine kurze Definition.
Im rechtlichen Sinne hat die Legitimation die Bedeutung einer offiziellen Vollmacht oder Beglaubigung. In diesem Zuge werden Dokumente als zutreffend anerkannt. Heißt im Klartext: Es wird beispielsweise überprüft, ob ein von einer Person ausgefülltes Dokument wirklich die persönlichen Daten eben dieser Person enthält. Dazu kann etwa der Personalausweis mit dem Formular verglichen werden.
Warum ist die Legitimation notwendig?
Im Zusammenhang mit einer Finanzierung ist eine Legitimierung immer notwendig. Zum einen besteht eine gesetzliche Verpflichtung, zum anderen wird dadurch Identitätsmissbrauch verhindert.
Geldwäschegesetz verpflichtet zur Legitimationsprüfung
Alle Kreditinstitute in Deutschland unterliegen dem Geldwäschegesetz (GwG). Dieses Gesetz verpflichtet sie dazu, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Dies geschieht im Rahmen der Legitimationsprüfung. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Bankkonten illegal genutzt werden.
Zusätzlich greift Paragraf 154 der Abgabenordnung. Dieses Gesetz beinhaltet den Grundsatz der Kontowahrheit. Die Bedeutung des Grundsatzes der Kontowahrheit besteht darin, dass niemand unter falschem Namen oder für einen Dritten ein Konto eröffnen darf.
Hinweis: Der Grundsatz der Kontowahrheit beinhaltet auch das Verbot, Wertsachen unter falschem Namen zu verpfänden oder zur Verwahrung zu geben.
Identitätsmissbrauch verhindern
Die Legitimation dient dazu, eine Person zweifelsfrei zu identifizieren. Die Kontrolle der Identität einer Person stellt sicher, dass ein vorgelegtes Dokument (wie beispielsweise ein Kreditvertrag) tatsächlich von dieser Person rechtsgültig unterschrieben werden darf.
Wann ist eine Legitimationsprüfung erforderlich?
Wollen Verbraucher einen Kredit aufnehmen, müssen sie sich ausweisen. Im Rahmen der Legitimationsprüfung wird nachgewiesen, dass die antragstellende Person auch diejenige ist, die den Kredit aufnimmt. Gleiches wird auch bei der Eröffnung eines Kontos, eines Depots oder eines Schließfachs verlangt.
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Wie funktioniert die Legitimation?
Die Befugnis zur Legitimationsprüfung obliegt in erster Linie der Polizei, Gerichten, Behörden und Notaren. Es werden zudem Personen bei der Post dazu befähigt, die persönlich in der Filiale oder mittelbar per Videochat die Legitimationsprüfung vornehmen. Es gibt verschiedene Wege der Legitimation. Dazu gehören diese:
- Post-Ident
- Video-Ident
- notarielle Beglaubigung
Geht es um eine Legitimation für eine Bank, werden in der Regel das PostIdent-Verfahren und das VideoIdent-Verfahren benutzt.
Das PostIdent-Verfahren
Im Rahmen des PostIdent-Verfahrens überprüft ein Postmitarbeiter die Identität einer Person, die ein Finanzprodukt wie zum Beispiel einen Kredit beantragen will. Im PostIdent-Verfahren gleicht der Mitarbeiter der Post die Angaben im Personalausweis oder Reisepass mit den Angaben im vorgelegten Formular zur Beantragung des Kredits ab.
Rechtlich betrachtet ist die Bank Vertragspartner der Post. Die Dienstleistung der Post, nämlich die Identitätsprüfung per PostIdent-Verfahren, rechnen diese mit der Bank ab. Für den Verbraucher entstehen keine direkten Kosten.
Hinweis: Das benötigen Kreditnehmer beim PostIdent-Verfahren
Potentielle Kreditnehmer müssen in der Postfiliale die Antragsunterlagen mitbringen, den dazugehörigen PostIdent-Coupon vorlegen und einen Briefumschlag bereithalten. Zusätzlich ist ein gültiger Identitätsnachweis erforderlich. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, legt ein alternatives Identitätsdokument vor. Es ist ratsam, vorher bei der gewählten Postfiliale anzurufen und nachzufragen, welche Dokumente akzeptiert werden.
Der Ablauf des PostIdent-Verfahrens sieht dann wie folgt aus:
- Kreditantragsteller drucken ihren ausgefüllten Antrag aus.
- Gleichzeitig laden sie die bereitgestellten PostIdent-Formulare beim gewählten Finanzierungspartner herunter.
- Sie unterschreiben den Kreditantrag und steckten ihn in einen Briefumschlag. Der Briefumschlag bleibt offen.
- Zusammen mit dem PostIdent-Coupon und dem Identifikationsnachweis gehen sie zur Post.
- Der Mitarbeiter der Post nimmt die Identifikation vor. Dabei erfasst er die nötigen Angaben nach Geldwäschegesetz im System und gleicht sie ab. Zur Bestätigung wird ein Beleg ausgedruckt.
- Der Antragsteller unterschreibt die Bestätigung.
- Die Unterlagen werden in den vorbereiteten Umschlag gesteckt und als Komplettsatz an die Bank geschickt.
- Erhält der Bankmitarbeiter die Unterlagen, wird die Kreditanfrage abschließend bearbeitet
Das VideoIdent-Verfahren
Als Alternative zum klassischen PostIdent-Verfahren können Verbraucher in vielen Fällen online das VideoIdent-Verfahren zur Legitimation nutzen. Im Gegensatz zur persönlichen Legitimationsprüfung von Angesicht zu Angesicht in der Postfiliale, erfolgt die Überprüfung per Bildübertragung. Diese Aufgabe übernimmt entweder die Webcam am Computer oder die Smartphone-Kamera.
Das VideoIdent-Verfahren ist wesentlich bequemer, schneller und unkomplizierter als das PostIdent-Verfahren. Antragsteller halten dabei ihren Ausweis in die Kamera. Der befugte Mitarbeiter macht hiervon eine Aufnahme. Die weiteren Schritte sind mit denen beim PostIdent-Verfahren vergleichbar. Die persönlichen Daten werden geprüft, erfasst und verarbeitet. Die Richtigkeit der Angaben müssen Antragsteller per Transaktionsnummer (TAN) bestätigen. Diese ersetzt die persönliche Unterschrift.
Beim VideoIdent-Verfahren müssen keine Papiere ausgedruckt werden. Außerdem fällt der lästige Gang zur Post weg und es ist möglich, das Legitimationsverfahren außerhalb der üblichen Postfilialzeiten durchzuführen.
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